ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER GLEITSCHIRMWERKSTATT

I. Allgemeines

Die Gleitschirmwerkstatt bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der Gleitschirmwerkstatt.
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen der Gleitschirmwerkstatt und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

2. Auftragserteilung
2.1. Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.

3. Preise / Kostenvoranschlag
3.1. Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang.
3.2. Sofern mündlich oder schriftlich durch die Gleitschirmwerkstatt die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:
Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insoferne unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 10% des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen.
Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird die Gleitschirmwersktatt den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Die Gleitschirmwerkstatt und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

II. Service / Warenlieferung

4. Termine
4.1. Die Gleitschirmwerkstatt wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.
Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird die Gleitschirmwerkstatt einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.
Die Gleitschirmwerkstatt wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrich-ten.

5. Abholung / Verbleiben des Ware
5.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuholen.
5.2. Für in der Gleitschirmausrüstung befindliche Gegenstände, welche nicht fester Bestandteil dieser sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch die Gleitschirmwerkstatt übernommen.
5.3. Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten der Gleitschirmwerkstatt gehaftet.

6. Zahlung
6.1. Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer – siehe Kostenvoranschlag – es wäre etwas anderes vereinbart.
Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang der Gleitschirmwerkstat.
Die Gleitschirmwerkstatt ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu ver-langen.
6.2. Gegen Ansprüche der Gleitschirmwerkstatt kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

7. Warenlieferung / Versand
7.1. Sofern im Rahmen des Vertrages mit der Gleitschirmwerkstatt Waren geliefert werden (z.B. Rettungsgeräte) so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen der Gleitschirmwerkstatt im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an die Gleitschirmwerkstatt zu melden.
7.2. Der Versand erfolgt ausschließlich mit DB Schenker Kufstein und beinhaltet eine Transportversicherung bis 500,-€. Eine höhere Transportversicherung ist auf Kundenwunsch möglich, die Mehrkosten dafür trägt der Kunde. Die Mehrkosten werden dem Kunden vor Versand schriftlich oder mündlich mitgeteilt.

8. Paragleiter Tandemflüge
8.1. Der Passagier (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte bzw. eine erwachsene Begleitperson) hat vor Antritt des Fluges den Beförderungsvertrag (Flugticket) durchzulesen und mit seiner Unterschrift die Kentnisnahme und Annahme der Bedingungen dessen zu bestätigen.
8.2. Beim Paragleiten, etwa beim Starten oder Landen und während des Fluges, kann es, auch bei Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt, zu Unfällen kommen, die zu erheblichen Verletzunegn führen können. Die Haftung dafür ist nach dem Österreichischen Luftfahrtgesetz beschränkt. Zur Deckung der Ansprüche des Passagiers nach den Haftungsbestimmungen des Österreichischen Luftfahrtgesetzes, etwa bei einem Unfall, haben wir die erforderliche Versicherung bei der AXA Versicherungs AG abgeschlossen.
8.3. Der Passagier ist verpflichtet beim Start, bei der Landung und während des Fluges die Anweisungen des Piloten  zu befolgen. Er bestätigt in guter körperlicher und geistiger Verfassung zu sein und keine Brüche, Verstauchungen, Prellungen und sonstige (Wirbelsäulen-)verletzungen zu haben.
8.4. Mitgeführte Gegenstände (insbesondere Brillen, Kameras, Mobiltelefone und andere Wertgegenstände sowie Geld) müssen ordnungsgemäß befestigt bzw. verstaut werden. Für Abhandenkommen oder Beschädigung, z.B. während Start, Flug oder Landung, können wir keine Haftung übernehmen. Es gibt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden beim Passagier, die durch ihre eigenen Kameras oder Actioncams verursacht wurden.
8.5. Der Fluggast stimmt ausdrücklich der Verwendung der durch Gleitschirmwerkstatt bzw. dessen Piloten während bzw. vom Flug angefertigten Fotos und Filmaufnahmen zu Werbezwecken etc. zu. Sollte dies nicht gewünscht sein kann dies dem Piloten vor dem Flug mitgeteilt werden.
8.6. Die vorgesehenen Termine, Flugrouten, Landeplätze und Flugzeiten können jederzeit - insbesondere aus Sicherheitsgründen oder betrieblichen Gründen - abgeändert werden, ohne dass dem Passagier hieraus ein Anspruch auf Schadenersatz entsteht. Sollte eine An- bzw. Vorauszahlung geleistet worden sein, wird diese im Falle eines nicht Stattfindens zurückgezahlt.
8.7. Terminbuchungen von Paragleiter Tandemflügen sind verbindlich Rücktritte bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Flugtermin sind kostenfrei. Für Rücktritte innerhalb der 24 Stunden Frist betragen die Stornokosten 100%.
8.8. Buchungen von Paragleiter Tandemflügen ohne Gutschein sind vor Ort in bar oder mit Karte zu bezahlen.

9. Reklamationen
Mängel sollten vom Kunden möglichst kurzfristig gerügt werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügeflicht nach dem UGB.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das Bezirksgericht Kitzbühel ausschließlich zuständig und ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.